Das LG Lübeck entschied, dass der Steuerberater seinen Mandanten darauf hätte hinweisen müssen, dass der vergünstigte Steuersatz nur einmal im Leben beansprucht werden kann. Das Gesetz regele dies eindeutig. Da er dies versäumt habe, müsse er in diesem Fall den Schaden von rund 220.000 Euro ersetzen (Az. 15 O 72/23).
Der BayVGH hat in drei Musterverfahren die Ausweisung von sog. roten und gelben Gebieten durch die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) als rechtmäßig bestätigt und grundsätzliche Einwände gegen die Verordnung zurückgewiesen (Az. 13a N 21.183 u. a.).
Die Digitalisierung findet im Wachstumschancengesetz zu wenig statt. 82 % der Unternehmen sagen in einer Bitkom-Umfrage, die Politik der Bundesregierung bremse die Digitalisierung. Zumindest die im Koalitionsvertrag vereinbarten Superabschreibungen auf Digitalinvestitionen sollten lt. Bikom endlich eingeführt werden.
Vier Jahre Corona-Pandemie, zwei Jahre Krieg in der Ukraine. Das IW Köln berechnet in einer neuen Studie, was die Krisen der gesamten Volkswirtschaft gekostet haben.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 4. Quartal 2023 gegenüber dem 3. Quartal 2023 - preis-, saison- und kalenderbereinigt - um 0,3 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, bestätigte sich damit das Ergebnis der Schnellmeldung vom 30. Januar 2024.
Der Bundestag hat am 22.02.2024 in 2./3. Lesung die gesetzlichen Grundlagen für die „sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation“ mit dem Bundesverfassungsgericht geschaffen (BT-Drucks. 20/9043).
In erster Lesung hat der Bundestag am 22.02.2024 den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarktes (BT-Drucks. 20/10280, Finanzmarktdigitalisierungsgesetz) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen.
Die EU hat am 22.02.2024 die Entscheidung für den Sitz ihrer neuen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLA) getroffen. Die Wahl fiel auf Frankfurt am Main. Darüber berichtet das FinMin Hessen.
Die im Kindergartenjahr 2016/2017 geltende nordrhein-westfälische Regelung über die Höhe des pauschalierten staatlichen Zuschusses zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen kirchlicher Träger stellt keine Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauung dar und führt auch im Übrigen zu keiner gleichheitswidrigen Schlechterstellung dieser Träger. So das BVerwG (Az. 5 C 7.22).
Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt. Dies entschied das BSG (Az. B 5 R 3/23 R).