Wenn ein Anwalt eine Revisionsschrift verfasst und lediglich einfach signiert, muss er sie grundsätzlich auch über das eigene beA ans Gericht übermitteln. Versendet hingegen eine Kollegin die fremde Revisionsschrift mit einer einfachen Signatur des Kollegen über ihr eigenes beA, ist die Übermittlung nicht formwirksam - das gilt auch dann, wenn sie offizielle Vertreterin ist. So der BGH (Az. 5 StR 164/23). Darauf weist die BRAK hin.
Beamte können durch Weisung des Dienstherrn zur Teilnahme an Maßnahmen der dienstlichen Qualifizierung verpflichtet werden, sofern es sich um bloße Anpassungsfortbildungen handelt. Dabei muss er gegebenenfalls ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Auswahl der Teilnehmer beachten. So entschied das BVerwG (Az. 2 C 2.22).
Das LG München I hat die Klage eines zweitplatzierten Teilnehmers der Motorsportveranstaltung ADAC GT4 Germany gegen den Veranstalter auf Herausgabe eines weiteren Gewinns abgewiesen (Az. 19 O 9720/21).
Das BMj hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG veröffentlicht. Darüber berichtet die BRAK.
Nachdem die Arbeitskosten im ersten und insbesondere dem zweiten Corona-Jahr in Deutschland und den meisten EU-Ländern lediglich langsam gestiegen waren, haben sie sich 2022 deutlich stärker erhöht. Das zeigt der neue Report des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.
Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. So das BSG (Az. B 2 U 11/20 R).
Die Hepatitis B-Erkrankung eines Feuerwehrmanns kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 9/21 R).
Kommt es bei einer Verfolgungsfahrt mit einem Polizeifahrzeug zu einem Unfall, so haftet der verfolgte Autofahrer auch für einen an dem Polizeiauto entstandenen Schaden. So das LG Frankenthal (Az. 1 O 50/22).
In Deutschlands Unternehmen wächst die Sorge, den Anschluss an ihre digitalen Wettbewerber zu verlieren. Eine deutliche Mehrheit (60 Prozent) der Unternehmen sieht aktuell Wettbewerber voraus, die frühzeitig auf die Digitalisierung gesetzt haben. Das geht aus einer Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom hervor.
Jeder hat ein Recht darauf, zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen seine personenbezogenen Daten abgefragt wurden. So entschied der EuGH (Rs. C-579/21).