Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im März 2023 bei +7,4 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im März 2023 gegenüber Februar 2023 um 0,8 %.
Mit Schreiben vom 12. April 2023 hat das BMF den Entwurf eines Schreibens zur Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 10. Mai 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben.
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Der BFH nahm Stellung zu den Voraussetzungen für das Entfallen der Wegzugsbesteuerung bei Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpflicht innerhalb von fünf Jahren nach Wegzug (Az. I R 55/19).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Personengesellschaft nur dann in das Unternehmen eines Organträgers eingegliedert werden kann, wenn Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sind (Az. V R 14/21).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, wann im Falle einer sog. stillen Globalzession von einer Vereinnahmung i. S. des § 13c UStG auszugehen ist, die zu einer Haftung führt (Az. XI R 2/22).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine umsatzsteuerliche Lieferung von selbst erzeugtem und verbrauchten Strom an einen Stromnetzbetreiber vorliegt, wenn der Betreiber einer Kraft-Wärme-Koppelungsanlage diesen Strom in Gänze selbst braucht (Az. XI R 18/21).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen zur Beseitigung von Schäden, die allein durch die mehrjährige Ausführung besteuerter Umsätze verursacht wurden, zulässig ist, auch wenn die Schäden am nichtunternehmerisch zugeordneten Privatvermögen des Unternehmers entstanden sind und im Zuge der Beseitigung dieser Schäden die relevanten Eingangsleistungen damit ebenfalls in eine zukünftige private Verwendung einfließen (Az. XI R 16/21).
Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen. So entschied der BFH (Az. IX R 11/21).
Das LG Köln entschied, dass eine Beseitigung von älteren Bäumen als auch eines größeren Überhanges über die Grundstücksgrenze ausscheiden muss, wenn die begründete Gefahr besteht, dass dies zum Absterben der Gehölze oder einem erhöhten Risiko dafür führt (Az. 6 S 27/20).