Die EFAA for SMEs hat einen Leitfaden entwickelt, der Berufsangehörigen einen Überblick über das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt und Vorschläge unterbreitet, wie auf die aktuellen Herausforderungen rasch reagiert werden kann. Der Leitfaden ist im Nachhaltigkeitskompass der WPK abrufbar.
Am 16. 12.2022 wurde die CSRD im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die WPK stellt in ihrem Nachhaltigkeitskompass neben dem veröffentlichten Text der Richtlinie als besonderen Service eine Lesefassung der CSRD zur Verfügung.
Das BAFA, die für EU-Sanktionsrecht zuständige Stelle, hat in seinem Fragen- und Antworten-Katalog zwei Fragen und Antworten zu Art. 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen. Darauf weist die WPK hin.
Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) hat einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) mit klarstellenden Hinweisen zur Qualitätskontrolle kleiner Praxen erarbeitet. Darauf weist die WPK hin.
Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz trat am 19.11.2022 in Kraft. Dessen § 10 sieht Vorbehaltsprüfungen durch WP/vBP, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchprüfungsgesellschaften oder genossenschaftliche Prüfungsverbände vor. Darauf weist die WPK hin.
Zum 1. Januar 2023 startet eine neue Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist erfolgt. Das teilt das BMWK mit.
Die deutschen Personalleiter*innen rechnen damit, dass die Löhne 2023 durchschnittlich um 5,5 Prozent steigen werden. Davon gehen jene 81 Prozent der Befragten aus, die eine Lohnerhöhung erwarten, wie die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung ergeben hat.
Die gegenüber einem französischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Frankreich mündlich verfügte Einreiseverweigerung an der deutsch-französischen Grenze als Reaktion auf die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 im Bundesgebiet im Frühjahr 2020 war rechtmäßig. So das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 A 10719/21).
Die Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2023 sind durch die 13. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 16. Dezember 2022 festgesetzt worden. Das BMF teilt die Werte für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2023 gelten, mit (Az. IV C 5 - S-2334 / 19 / 10010 :004).
Der Rat der EU hat seine Position in Form einer allgemeinen Ausrichtung zum EU-Lieferkettengesetz festgelegt. Das EU-Parlament wird voraussichtlich im Mai 2023 seine Position im Plenum abstimmen.