Um die Wärmewende voranzubringen, sollen spätestens Mitte 2028 alle neuen Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Der dafür notwendige Heizungstausch wird staatlich gefördert. Seit dem 27. Februar können Eigenheimbesitzer Anträge stellen.
Der BFH hat sich mit der Frage auseinander gesetzt, ob im Falle der Jastrowschen Klausel die Vermächtnisschuld nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig ist (Az. II R 34/20).
Der BFH hat entschieden, dass der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein lohnsteuerbarer Vorteil ist, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat (Az. VI R 1/21).
Der BayVGH hat die geplante Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Ermittlung der Geschossfläche als rechtswidrig eingestuft (Az. 4 CE 23.2267).
Der BGH entschied, dass der Darlehensnehmer den zur Finanzierung eines Kfz-Erwerbs geschlossenen Darlehensvertrag nicht wirksam widerrufen hat, weil die beklagte Bank eine ordnungsgemäße Widerrufsinformation und die erforderlichen Pflichtangaben beanstandungsfrei erteilt hatte (Az. XI ZR 258/22).
Der Rat der EU hat am 26.02.2024 eine Verordnung angenommen, mit der Sofortzahlungen in Euro für Verbraucher und Unternehmen in der EU und in den EWR-Ländern in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden.
Der BGH entschied, dass eine Elternvereinbarung zum persönlichen Umgang mit dem Kind nicht unter Umgehung einer gerichtlichen Kindeswohlkontrolle durch Vereinbarung einer Vertragsstrafe oder einer vertragsstrafenähnlichen Klausel erzwingbar gemacht werden kann (Az. XII ZB 385/23).
Nach dem herben Rückschlag im Vormonat verbessert sich die Verbraucherstimmung in Deutschland im Februar 2024 lt. GfK geringfügig. Die Einkommenserwartungen legen zwar zu, aber die Anschaffungsneigung und die Konjunkturerwartung weisen kaum eine Veränderung auf. Dämpfend wirkt zudem die Sparneigung.
Unternehmen in Deutschland wollen weniger Personal einstellen. Das ifo Beschäftigungsbarometer sank im Februar auf 94,9 Punkte, nach 95,5 Punkten im Januar.
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines wegen der Beteiligung an sog. Cum-Ex-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 1816/23).