Die Industrie in Deutschland investiert zunehmend in Klimaschutz. Insgesamt gut 4,15 Milliarden Euro wandten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) im Jahr 2021 für Anlagen zur Vermeidung von Emissionen oder zu einer schonenderen Nutzung von Ressourcen auf. Damit sind die Investitionen in diesem Bereich binnen zehn Jahren um 74,3 % gestiegen, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.
Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland hat leicht abgenommen. Das ifo Beschäftigungsbarometer sank im November auf 95,9 Punkte, nach 96,2 Punkten im Oktober.
Die Verbraucherstimmung in Deutschland zeigt im November ein insgesamt stabiles Bild ohne große Veränderungen. Die Anschaffungsneigung gewinnt leicht hinzu, während die Einkommenserwartung geringe Einbußen hinnehmen muss. Dies sind Ergebnisse des GfK Konsumklimas.
Im Amtsblatt der EU wurde am 10.11.2023 eine Liste mit Funktionsbezeichnungen für „Politisch exponierte Personen“ der jeweiligen Mitgliedstaaten (PEP-Liste) veröffentlicht. Die WPK hat diese ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
Der BGH entschied, unter welchen Voraussetzungen der italienische Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV haftet (Az. VIa ZR 1425/22).
Das BMF gibt das Verzeichnis der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen 2024 bekannt (Az. IV D 3 - S-1451 / 19 / 10001 :001).
Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des BGH vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
Das FG Rheinland-Pfalz hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist (Az. 4 V 1295/23, 4 V 1429/23).
Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder. So entschied das FG Köln (Az. 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20).
Der Rat der EU hat am 21.11.2023 die Schlussfolgerungen zum Thema „Ein sozialer, grüner und digitaler Wandel“ gebilligt und den Bemühungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten für die Agenda 2030 und die darin enthaltenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung begrüßt. Das berichtet die BRAK.