Am 09.11.2023 haben sich Rat und EU-Parlament auf einen finalen Text zur Novellierung der eIDAS Verordnung geeinigt. Nun muss das Gesetz noch formell angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Mit der Veröffentlichung ist im ersten Quartal 2024 zu rechnen.
Die WPK berichtet über die Ergebnisse der außerordentlichen Sitzung des Beirates am 6. November 2023.
Die WPK hat mit Schreiben vom 13. November 2023 gegenüber dem Deutschen Bundestag zum Regierungsentwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes Stellung genommen.
Der BGH entschied, dass die in Altersvorsorgeverträgen mit der Bezeichnung „S VorsorgePlus Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz (Sparkonto mit Zinsansammlung)“ einer Sparkasse enthaltene Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten unwirksam ist (Az. XI ZR 290/22).
Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung werden überspannt, wenn das Gericht eine anwaltliche Versicherung fordert, ohne einen vorgelegten Screenshot zu berücksichtigen. So entschied der BGH (Az. XI ZB 1/23). Darauf weist die BRAK hin.
Gegenwärtig sehen sich 6,8 % der deutschen Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor. In der vorherigen Erhebung im Januar 2023 waren es 4,8 %.
8 von 10 Unternehmern sehen durch die Bürokratiebelastung ihre Freude an ihrer unternehmerischen Tätigkeit schwinden. Zu diesem Ergebnis kommt die jüngste repräsentative Befragung des IfM Bonn für die Studie „Analyse zur Bürokratiebelastung in Deutschland“.
Bei berechtigten Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit eines ärztlichen Zeugnisses, mit dem einem Schüler das Bestehen medizinischer Kontraindikationen gegen die Masernimpfung attestiert wird, kann das Gesundheitsamt zur Überprüfung eine ärztliche Untersuchung anordnen. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 29 L 2480/23).
Das AG München wies eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Grabpflege bis zum Ablauf des Grabnutzungsrechts ab (Az. 158 C 16069/22).
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat am 20.11.2023 seinen Jahresbericht zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung sowie zur Digitalisierung der Verwaltung an den Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann übergeben.