Die Bundesregierung hat sich viel vorgenommen, um Startups in Deutschland zu fördern, bislang aber lt. Bitkom weniger als die Hälfte ihres Programms geschafft. So sind von 58 Maßnahmen aus Koalitionsvertrag und Digitalstrategie, die auf Startups ausgerichtet sind oder von denen das Startup-Ökosystem besonders profitiert, erst 22 umgesetzt.
Das Verbot der Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 war nicht zu beanstanden. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 CN 3.22).
Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen, weil es die Rechte mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Höhe von Familienleistungen nicht gewahrt hat. Diese Verletzung der Rechte mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Diskriminierung und ein Verstoß gegen das EU-Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer.
Das LSG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, ob eine Verkäuferin in einem Supermarkt unfallversichert ist, wenn bei ihr eine Infektion mit dem COVID-19-Virus festgestellt wird (Az. L 3 U 114/23).
Das OLG Koblenz hat der Eckes-Granini Deutschland GmbH verboten, mit der Bezeichnung „IMMUN WATER“ für ein Erfrischungsgetränk zu werben. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt. Laut dem Urteil darf das Unternehmen den Produktnamen nicht mehr im Zusammenhang mit der strittigen Gestaltung der Getränkeflasche verwenden (Az. 9 U 1314/23).
Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland hat sich merklich eingetrübt. Der ifo Geschäftsklimaindex sank im Juli auf 87,0 Punkte, nach 88,6 Punkten im Juni. Die Unternehmen waren weniger zufrieden mit den laufenden Geschäften. Mit Blick auf die kommenden Monate hat die Skepsis merklich zugenommen. Die deutsche Wirtschaft steckt in der Krise fest.
Reichweitenabhängige Zusatzvergütungen an Urheber gem. § 32a UrhG stehen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang zu den Leistungen aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis. Im Falle des § 32a Abs. 2 UrhG stellen sie Entgelte von dritter Seite dar. So entschied der BFH (Az. XI R 16/20).
Der BFH hatte zu klären, ob eine Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsratstätigkeit bei einer GmbH, die zum Teil hoheitliche Aufgaben erfüllt, gem. § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei ist (Az. VIII R 9/21).
Ein vorläufiger Sachwalter ist lt. BFH zumindest dann als Verfügungsberechtigter i. S. d. § 35 AO anzusehen, wenn er nach Übernahme der Kassenführung auf seinen Namen ein Anderkonto bei einer Bank eröffnet und sämtliche eingehenden und ausgehenden Zahlungen des Schuldners über dieses Konto abwickelt (Az. VII R 16/21).
Der BFH hat zur Behandlung von Verlustvorträgen im Zusammenhang mit der Spartenbesteuerung bei Begründung einer Organschaft im Bereich Verkehr und Versorgung entschieden (Az. V R 2/24).