Nach der Konferenz zur Zukunft Europas und vor dem Hintergrund beispielloser Herausforderungen und zahlreicher Krisen legen die Abgeordneten nun Vorschläge zur Veränderung der EU vor. Das Parlament spricht sich für Reformen aus, die die EU handlungsfähiger machen und der Bevölkerung mehr Mitspracherecht geben sollen.
Das EU-Parlament hat am 22.11.2023 seine Position zu neuen EU-Regeln für Verpackungen angenommen, um den ständig wachsenden Abfall zu bekämpfen und Wiederverwendung sowie Recycling zu fördern.
Wer im Wald wandert, tut dies auf eigene Gefahr. Ein entsprechendes Urteil des LG Magdeburg aus dem Jahr 202 ist nun rechtskräftig, nachdem der BGH die Beschwerde des Klägers, der beim Wandern auf dem Harzer-Hexen-Stieg von einem umstürzenden Baum schwer verletzt wurde, zurückgewiesen hat (Az. 10 O 701/19).
Dass LG München I hat die Klage auf Erstattung der Reisekosten eines Rechtsanwalts in Höhe von rund 1.000 Euro für einen vom Gericht am Vortag aufgehobenen Termin abgewiesen (Az. 15 O 7223/23).
Das LSG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, ob ein Rentner (hier: ein Staatsangehöriger eines „Freistaats Preußen“) im Wege des gerichtlichen Eilrechtsschutzes die kostenfreie Barauszahlung seiner Altersrente erwirken kann (Az. L 22 R 571/23 B ER).
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages - aus steuerlichen Gründen - in einer gesonderten Vereinbarung, dass der Vermieter an den gemeinnützigen Mieter eine Spende zahlt, die dieser wiederum zur Begleichung der Mietzahlungen verwendet, gerät der Mieter im Fall des vertragswidrigen Ausbleibens der Spenden nicht in Zahlungsverzug. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 2 U 115/22).
Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2024 bekannt gemacht (Az. IV C 5 - S-2353 / 19 / 10010 :005).
Das Parlament hat am 21.11.2023 seinen Standpunkt zu einem Gesetz verabschiedet, das die europäische Produktion von CO2-freien Technologien fördern soll.
Das EU-Parlament nahm seine Verhandlungsposition zu neuen Maßnahmen an, die das Recht auf Reparatur stärken und die Umweltauswirkungen von Massenkonsum verringern sollen.
Das BVerfG entschied, dass die in den bayerischen Abiturzeugnissen der an Legasthenie leidenden Beschwerdeführer im Jahr 2010 angebrachten Bemerkungen über die Nichtbewertung ihrer Rechtschreibleistungen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzen, weil sie auf einer damals geübten diskriminierenden Verwaltungspraxis beruhen (Az. 1 BvR 2577/15 u. a.).