Die Bundesregierung will die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/9874) vorgelegt.
Die Industrie soll Verbrauchern künftig einheitliche Ladekabel für Mobiltelefone, Tablets, Notebooks, Digitalkameras, eBook-Reader und Kopfhörer anbieten und die Schnittstellen harmonisieren. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drucks. 20/9873).
Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2024 bekannt gegeben (Az. III C 3 - S-7492 / 19 / 10001 :006).
Das BMF teilt mit, dass die zuständigen Behörden zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a jeweils in Verbindung mit Ziffer 8 des Protokolls des DBA-Österreich gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich eine neue Konsultationsvereinbarung abgeschlossen haben (Az. IV B 3 - S-1301-AUT / 19 / 10006 :008).
Der EuGH hat die Rechte der Verbraucher im Bereich von Kraftfahrzeugleasing und -krediten präzisiert (Rs. C-38/21, C-47/21 und C-232/21).
Der BFH nimmt Stellung zu Fragen der Bewertung von sog. hybriden Wertpapieren (Az. XI R 36/20).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 24 UStG auf den Verkauf von Renn- und Turnierpferden Anwendung findet, die beim Einkauf als mehrjährige Pferde bereits angeritten waren bzw. über eine Ausbildung verfügten und während einer nicht nur kurzen Aufenthaltsdauer zu hochwertigen Sportpferden weiter ausgebildet wurden (Az. XI R 37/22).
Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Dienstanweisung des BZSt zum Kindergeld nach dem EStG 2023 (DA-KG 2023) enthält § 67 Satz 1 EStG kein Unterschriftserfordernis. So der BFH (Az. III R 38/21).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das dem amtlichen Vollmachtsmuster beizufügende „Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ in die Auslegung der Vollmacht einzubeziehen ist (Az. II R 19/21).
Der BGH hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen vorgelegt, mit denen der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs entwickelte Begriff des urheberrechtlich geschützten Werks weiter geklärt werden soll (Az. I ZR 96/22).