Zum Jahreswechsel treten in vielen Bereichen gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Hierzu hat die Bundesregierung einen Überblick über wichtige Änderungen veröffentlicht.
Aufgrund zwingender EU-rechtlicher Vorgaben muss die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Deutschland mit Blick auf faire Wettbewerbsbedingungen zur Privatwirtschaft neu geregelt werden. Auf Nachfragen, ob künftig auch der Kuchenverkauf an Schulen in NRW besteuert werden muss, gibt der NRW-Finanzminister Entwarnung.
Zum neuen Jahr tritt die Sechste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt erneut erheblich für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Darüber informiert das BMJ.
Eine Grabbeigabe (Goldkette und Eheringe) durch den Testamentsvollstrecker ist auch bei einer Auswirkung auf ein Vermächtnis nicht grob pflichtwidrig. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 120/23).
Das BMWK und das Bundesumweltministerium haben gemeinsam und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen“ erlassen. Die Ausbildungsordnung regelt die qualitativen Standards für die Ausbildung.
Das BMJ hat am 28.12.2023 einen Referentenentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) veröffentlicht.
Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne Kaufverpflichtung schließt, hat kein Widerrufsrecht. So entschied der EuGH (Rs. C-38/21 u. a.).
Ein Teil der Erwerbstätigen in Deutschland muss arbeiten, während und damit die Mehrheit der Bevölkerung Weihnachten und den Jahreswechsel feiern kann. Wer an den Festtagen „im Dienst“ ist, hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung untersucht.
Für eine vertrauensvolle digitale Kommunikation ist es nach Ansicht der Bundesregierung wichtig, dass sich beide Seiten gegenseitig authentifizieren können. Dazu sei der sichere Einsatz digitaler Identitäten notwendig, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion.
Am 22.12.2023 hat EFRAG zu den EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) drei Anwendungsleitlinien veröffentlicht und zur Konsultation gestellt und bittet bis 02.02.2024 um Feedback.