Wie das BMWK mitteilte, ist die Produktion im Produzierenden Gewerbe nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im September gegenüber dem Vormonat um 0,6 % gestiegen.
Mit seiner Stellungnahme hat sich der DStV an der Konsultation zum Vorschlag für eine Gesetzgebungsinitiative zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Vereinen beteiligt. Er spricht sich für einheitliche Regelungen und damit für die Gleichstellung von Unternehmen und Vereinen aus.
Das BMF hat am 03.11.2022 das Protokoll vom 29.09.2022 zur Änderung des DBA Lettland veröffentlicht. Mit dem Änderungsprotokoll soll der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Lettland umgesetzt werden.
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung erst ab Erlass der Kryo-Richtlinie im Jahre 2021 die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen übernehmen muss (Az. L 16 KR 256/21).
Die Bundesregierung hat die Forderung des Bundesrates zurückgewiesen, das Kindergeld für das vierte und jedes weitere Kind zu erhöhen (BT-Drucks. 20/4224).
Flugpassagiere können keinen Schadensersatz von der Betreiberin eines Flughafens verlangen, wenn ihre Koffer beim Entladen von Personen entwendet werden, die sich fälschlich als Flughafenangestellte ausgeben. So entschied das LG Frankfurt (Az. 2-28 O 238/21).
Die Ausweisung der Bewohnerparkzone "Pauliviertel" in Köln ist rechtswidrig erfolgt. Die Stadt Köln hat nicht hinreichend belegt, dass in der gesamten bewirtschafteten Zone für Bewohner ein erheblicher Parkraummangel besteht. So das VG Köln (Az. 18 L 1522/22).
Der Bundesrat hat in einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen zu dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vorgeschlagen.
Beim Grundfreibetrag und beim Kinderfreibetrag besteht ab 2023 ein Erhöhungsbedarf. Das geht aus dem aktuellen Existenzminimumbericht hervor, den das Kabinett beschlossen hat.
Wenn ein Flugunternehmen damit rechnen muss, Passagiergepäck nur mit einer erheblichen Verzögerung an den Zielort transportieren zu können, hat es die Passagiere vor der Buchung darauf hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, hat es die dem Passagier entstandenen Schäden zu ersetzen. Insbesondere muss es den Flugpreis erstatten, soweit die Beförderung für den Passagier keinen Wert hatte. So das OLG Celle (Az. 11 U 9/22).