Von der kalten Progression bei der Einkommensteuer sind in diesem Jahr 32,1 Millionen Steuerzahler betroffen. Das teilt die Bundesregierung in ihrem Dritten Steuerprogressionsbericht mit.
Am 08.11.2018 fand im Bundestag die 2. und 3. Beratung des Regierungsentwurfs des Familienentlastungsgesetzes statt. Zuvor diskutierten die Sachverständigen den Gesetzentwurf unter Steuergerechtigkeitsaspekten. Der DStV zeigte dabei Ungleichmäßigkeiten in den geplanten Neuerungen auf.
Ist ein Bauträger rechtsirrig davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen. Mit dieser Entscheidung verwirft der BFH dabei eine Verwaltungsanweisung des BMF (Az. V R 49/17).
Der BFH sieht es als möglich an, dass die im Umsatzsteuerrecht geltende Steuersatzermäßigung für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen auch auf die Vermietung von Bootsliegeplätzen anzuwenden ist. Er hat daher den EuGH um Klärung gebeten, ob ein Hafen bei gleicher Funktion wie ein Campingplatz zu behandeln ist (Az. V R 33/17).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine als Sachausschüttung bezeichnete Rückübertragung von Aktien zum Buchwert auf die alleinige Gesellschafterin der Klägerin, eine gemeinnützige Stiftung, eine (steuerfreie) verdeckte Gewinnausschüttung darstellt und inwieweit dann ggf. nichtabziehbare Betriebsausgaben auf der Grundlage des § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG zu berücksichtigen sind (Az. I R 34/15).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein erster Chortenor eines Opernhauses, der durch sog. Chorzuzügerverträge für konkrete Opernprojekte verpflichtet wird, als Künstler i. S. des Art. 17 Abs. 1. Satz 1 DBA-Schweiz 1971 einzustufen Ist (Az. I R 62/16).
Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung? Ja, das geht. Dies haben der EuGH und auch der BFH entschieden. Das BMF hat jüngst einen Entwurf mit den Konsequenzen, die es aus der Rechtsprechung zieht, vorgelegt. Der DStV begrüßt das Entwurfsschreiben, regt jedoch noch Verbesserungen an.
Das sächliche Existenzminimum für einen Alleinstehenden beträgt im nächsten Jahr 9.168 Euro. Für das Jahr 2020 wurde dieser Wert mit 9.408 Euro berechnet. Bis zu dieser Höhe müssen Einnahmen steuerfrei sein. Diese Zahlen enthält der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/5400) vorgelegte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kinder für das Jahr 2020.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder macht das BMF die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019 bekannt. Die Programmablaufpläne berücksichtigen die - u. a. nach dem Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes - für 2019 vorgesehenen Anpassungen (Az. IV C 5 - S-2361 / 08 / 10001-17).
Unter dem Motto "Digitalisierung - eine berufsrechtliche Herausforderung!" veranstaltete das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. seine diesjährige Berufsrechtstagung. Ziel der Veranstaltung war, sich einer Antwort auf die Frage zu nähern, wann steuerliche Software-Produkte noch mit dem Steuerberatungsgesetz vereinbar sind und ab wann dies nicht mehr der Fall ist.