Der Bundesrat hat zahlreichen Änderungen im Steuerrecht (Jahressteuergesetz 2018) zugestimmt, die der Bundestag Anfang November beschlossen hatte.
Der Bundesrat hat dem rund 10 Mrd. starken Paket zur Entlastung der Familien zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.
Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2019 sind durch die Zehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 6. November 2018 festgesetzt worden. Das BMF legt daher die Werte für Mahlzeiten (Mittag- oder Abendessen, Frühstück), die ab Kalenderjahr 2019 gewährt werden, neu fest (Az. IV C 5 - S-2334 / 08 / 10005-11).
Das BMF gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2019 berechnet wird (Az. IV C 7 - S-3104 / 09 / 10001).
Das FG Hamburg hat die Klage eines Dieselfahrers abgewiesen, der mit Blick auf die Dieselfahrverbote eine Herabsetzung der Kraftfahrzeugsteuer begehrte (Az. 4 K 86/18).
Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Dies entschied der BFH (Az. IX R 5/15).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 11 Abs. 2 Satz 2 UmwStG, welche sich konkret auf den Wertansatz von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft bezieht, durch § 11 Abs. 1, § 11 Abs. 2 Satz 1 UmwStG eingeschränkt oder modifiziert wird (Az. I R 31/16).
Das BMF teilt mit, was nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Anerkennung von Rotfäule als Holznutzung i. S. des § 34b Abs. 1 Nr. 2 EStG gilt (Az. IV C 7 - S-2291 / 18 / 10001).
Am 05.10.2018 hat das BMF verschiedenen Institutionen den Entwurf einer Neufassung des Schreibens zur Stellungnahme vorgelegt. Der DStV weist in seiner Stellungnahme S 14/18 auf nach wie vor relevante Praxisprobleme hin und regt zugleich praxisgerechte Änderungen an.
Die im Rahmen der Wohnbauoffensive der Bundesregierung zur Schaffung von 1,5 Mio. Wohnungen vorgesehene Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen ist von Sachverständigen zum Teil scharf kritisiert worden.