Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Aufwendungen, die mit im Folgejahr zu erfassenden Provisionseinnahmen zusammenhängen, als unfertige Leistung zu aktivieren sind (Az. III R 5/16).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das dritte Kind der leiblichen Mutter beim Vater bei Antragstellung durch ihn als drittes (Zähl-)Kind zu berücksichtigen ist, obwohl er nicht mit den beiden ersten Kindern der Mutter verwandt ist, er sie jedoch mit der Mutter in den Haushalt aufgenommen hat (Az. III R 24/17).
Der BFH entschied in einem Fall, in dem die Besteuerung von einmaligen Kapitalauszahlungen einer Kapitalversorgung eines Versorgungswerks für Freiberufler, die wie eine kapitalbildende Lebensversicherung ausgestaltet war und die nach Einstellung dieser Kapitalversorgung durch das Versorgungswerk zum 31. Dezember 2004 im Jahr 2011 ausbezahlt wurde, streitig war (Az. X R 39/15).
Die Minderung der Anschaffungskosten des Einbringenden nach § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 2002 durch Entnahmen im Rückwirkungszeitraum kann auch zu einem negativen Wert führen. Dies entschied der BFH (Az. I R 12/16).
Der BFH bezieht Stellung zu der Frage, ob es für den Verlustfeststellungsbescheid bei der Bindungswirkung des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG bzw. des § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG bleibt, wenn eine Änderung des Steuerbescheids des Verlustentstehungsjahres unabhängig von der fehlenden betragsmäßigen Auswirkung auch verfahrensrechtlich nicht möglich ist (Az. XI R 50/17).
Der BFH hat zur Zurechnung eines negativen Einkommens aus einer ausländischen Familienstiftung nach § 15 AStG Stellung genommen (Az. I R 2/16).
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine erstmalige Berufsausbildung nicht bereits "mit dem ersten (objektiv) berufsqualifizierenden Abschluss erfüllt sein" muss. Entscheidend ist das angestrebte Berufsziel und ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsganges darstellt (Az. 6 K 3796/16).
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Schwimmkurse für Kleinkinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr von der Umsatzsteuer befreit sind. Dagegen ist das Säuglingsschwimmen steuerpflichtig. Dies ergibt sich aus der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Az. 1 K 3226/15).
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die den Kindergeldanspruch begründende Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin nicht bereits mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse beendet ist, sondern erst mit Ablauf der festgelegten Ausbildungszeit (Az. 1 K 307/16).
Die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute Flächen auf Basis der jetzigen Einheitsbewertung ist lt. Bundesregierung nicht möglich (19/3077). Über die Einführung und Ausgestaltung einer Grundsteuer C müsse im Kontext mit der Reform der Grundsteuer insgesamt entschieden werden.