Das BMF macht das überarbeitete Muster für eine Bevollmächtigung von Personen und Gesellschaften, die nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, das überarbeitete Muster für eine Bevollmächtigung eines Lohnsteuerhilfevereins, das Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen und das überarbeitete Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen neu bekannt (Az. IV A 3 - S-0202 / 15 / 10001).
Die Expertengruppe für nachhaltige Finanzierung der EU-Kommission hatte am 18.06.2019 u. a. einen Bericht zu einem EU-Klassifizierungssystem (Taxonomie) für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten veröffentlicht. Nun wurde eine bis zum 13.09.2019 andauernde Konsultation zu Teilaspekten der Taxonomie gestartet.
Das BMF veröffentlicht das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.3) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG (Az. IV C 6 - S-2133-b / 19 / 10001).
Mit dem Übergang zu einem einheitlichen Umsatzsteuersatz würde es zwar zu einer erheblichen Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts kommen. Allerdings wäre eine einheitliche Anwendung des Regelsatzes von 16 Prozent gegenüber dem Status quo mit kaum vertretbaren Umverteilungseffekten zu Lasten von Haushalten mit geringem Einkommen verbunden, erwartet die Bundesregierung.
Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin weist darauf hin, dass derzeit Betrugsversuche mit fingierten Anrufen zu Steuerzahlungen unternommen werden.
Die BStBK initiierte eine Einzelevaluierung zur Ausbildung der Steuerfachangestellten über das Bundesinstitut für Berufsbildung, um den Modernisierungsbedarf der Berufsausbildung zu untersuchen. Die Voruntersuchung dient als Grundlage für die Neuordnung der Ausbildung. Die BStBK plant, diese in Zusammenarbeit mit dem BIBB und den fachlich zuständigen Bundesministerien bis Ende 2020 zu überarbeiten und zu aktualisieren.
Für Betrügereien bei der Umsatzsteuer mittels sog. Umsatzsteuerkarusselle kann grundsätzlich jedes Produkt beziehungsweise jede Ware genutzt werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11067) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10449) mitteilt, würden erfahrungsgemäß allerdings vorzugsweise kleine und hochpreisige Waren genutzt.
Die Erhebung von Verspätungsgeldern für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. So entschied der BFH (Az. X R 28/17, X R 32/17 und X R 29/16).
Nach Maßgabe der summarischen Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerfestsetzungen im Verfahren um eine AdV ist ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im sog. Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung ("Hosen", "Blusen", "Pulli") ausreicht. So der BFH (Az. XI B 13/19).
Das FG Baden-Württemberg hat zur steuerlichen Behandlung von Kapitalleistungen aus schweizerischen Pensionskassen Stellung genommen (Az. 14 K 3172/17).