Verwertet der bei der Realteilung einer Sozietät ausscheidende Sozius den ihm im Rahmen der Realteilung zugewiesenen und zum gemeinen Wert entnommenen Mandantenstamm dadurch, dass er diesen in eine Nachfolgegesellschaft einlegt und anschließend auch aus dieser gegen Abfindung ausscheidet, liegt laut BFH kein tarifbegünstigter Aufgabegewinn vor (Az. VIII R 24/15).
Der BFH sieht es als möglich an, dass ein Unternehmer, der im Auftrag einer Stadt Baumaßnahmen an einer Gemeindestraße vornimmt, aus von ihm hierfür bezogenen Bauleistungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Er hat daher mehrere Rechtsfragen zur Auslegung des insoweit zu beachtenden Unionsrechts dem EuGH vorgelegt (Az. XI R 28/17).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Qualifizierung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen in einem gewerblichen Einzelunternehmen dem Umsatzanteil eine maßgebende Bedeutung beizumessen ist oder ob darauf abzustellen ist, dass notwendiges Betriebsvermögen nur dann vorliegt, wenn die Beteiligung in erster Linie im geschäftlichen Interesse des Einzelunternehmens gehalten wird und die Gesellschaft neben ihren geschäftlichen Beziehungen zum Einzelunternehmen keinen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält (Az. X R 28/16).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die allgemeinen Grundsätze der BFH-Rechtsprechung über das Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht auch dann gelten, wenn das Fahrzeug wegen vollständiger Zerstörung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht Teil der Insolvenzmasse werden konnte (Az. III R 30/18).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 15b Abs. 1 EStG teleologisch dahingehend einzuschränken ist, dass das Verlustausgleichsverbot nur laufende Einkünfte, nicht hingegen definitive Veräußerungsverluste aus der Beteiligung an einem Steuerstundungsmodell erfasst (Az. IV R 2/16).
Ist zwar der Rückerwerb, nicht aber der Ersterwerb steuerbar, so kann § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG nur anwendbar sein, wenn zum Zeitpunkt des Ersterwerbs das Grundstück dem damaligen Veräußerer grunderwerbsteuerrechtlich zuzuordnen war. Dies gilt ungeachtet der Frage, ob es der Steuerbarkeit des Ersterwerbs bedarf. Dies entschied der BFH (Az. II R 27/16).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine sog. LOF-Sattelzugmaschine den steuerbefreiten land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen zuzuordnen ist (Az. III R 20/18).
Damit Deutschland als Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig und attraktiv bleibt, hat die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Impulspapier mit Vorschlägen zur Modernisierung des Unternehmensteuerrechts erarbeitet. Auf dieser Grundlage lud die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den DStV sowie weitere Experten zu einer Diskussionsrunde ein.
Die Modalitäten für die Berechnung der Mindestdauer einer Tätigkeit im Großherzogtum Luxemburg, von der in diesem Mitgliedstaat die Gewährung einer finanziellen Beihilfe an nicht dort ansässige Studierende, die Kinder von Grenzgängern sind, abhängt, verstoßen gegen das Unionsrecht. So entschied der EuGH (Rs. C-410/18).