Das AG München wies die Klage eines Schauspielers gegen eine Münchner Klinik auf Schmerzensgeld ab. Hier gebe es keinen Anspruch auf Schmerzensgeld für den im Krankenbett Liegenden, der sich mit heißem Teewasser überschüttet und verbrüht hat (Az. 122 C 6558/18).
Das KG Berlin entschied, dass die Datenschutzrichtlinie von Apple teilweise rechtswidrig ist, weil sie umfangreiche Rechte zur Nutzung personenbezogener Daten ohne Zustimmung der Kunden enthalte, die Weitergabe der Daten an Dritte ohne Einwilligung möglich sei und somit sieben Klauseln gegen die DSGVO verstoßen (Az. 23 U 196/13).
Mit der Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Kommission sollen Personen, die über Verstöße gegen bestimmte Regelungen des Unionsrechts berichten (sog. Hinweisgeber bzw. "Whistleblower") europaweit besser geschützt werden. Dazu nimmt der DStV kritisch Stellung.
Die bei der BRAK beschlossene Einführung einer neuen Fachanwaltsbezeichnung für Sportrecht wurde vom BMJV bestäigt, Die dazu nötigen Veränerungen in der FAO werden von der BRAK veröffentlicht und treten dann am 01.07.2019 in Kraft.
Das LG Coburg wies die Klage eines Werkunternehmers auf Zahlung seiner Vergütung ab, weil der Auftraggeber einen möglichen Vertrag jedenfalls wirksam widerrufen hatte. Ein solches Widerrufsrecht stand dem Beklagten deshalb zu, weil der fragliche Vertrag zwischen dem Beklagten als Privatperson (Verbraucher) und der Klägerin als einer Unternehmerin außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden wäre, nämlich im Wohnanwesen des Beklagten (Az. 21 O 175/18).
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G im Wege eines Versteigerungsverfahren zu vergeben, ist rechtmäßig. Bei der Anordnung eines Vergabeverfahrens komme es nicht darauf an, ob Frequenzen bereits im Zeitpunkt der Anordnung verfügbar seien. Hinsichtlich des Umfangs der in einem Vergabeverfahren bereitzustellenden Frequenzen habe die Bundesnetzagentur einen Beurteilungsspielraum, dessen Grenzen sie nicht überschritten habe (Az. 9 K 4396/18).
Das LG Bremen hat einen VW-Händler verurteilt, dem Käufer eines von einer unzulässigen Abschaltautomatik betroffenen Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz zu erstatten. Der im Jahr 2017 vom Verbraucher erklärte Rücktritt vom Kaufvertrag sei zu Recht erfolgt. Geklagt hatte der vzbv, nachdem ihm der Verbraucher seinen Zahlungsanspruch abgetreten hatte (Az. 1 O 1632/17).
Der BGH hat in zwei Verfahren zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum - Kunsthalle Mannheim - Stellung genommen (Az. I ZR 98/17, I ZR 99/17).
Der BGH hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Umfang der von der Betreiberin der Internetvideoplattform "YouTube" geschuldeten Auskünfte über diejenigen Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben, vorgelegt (Az. I ZR 153/17).
Die Vernichtung eines urheberrechtlich geschützten Werks stellt eine "andere Beeinträchtigung" i. S. d. § 14 UrhG dar. Bei der Prüfung, ob die Vernichtung geeignet ist, die berechtigten persönlichen und geistigen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden, ist eine umfassende Abwägung der Interessen des Urhebers und des Eigentümers des Werks vorzunehmen. So der BGH (Az. I ZR 15/18).