Ein Heimarbeiter kann nach Maßgabe des Heimarbeitsgesetzes eine Sicherung seines Entgelts für die Dauer der Kündigungsfrist sowie Urlaubsabgeltung nach dem Bundesurlaubsgesetz verlangen. Das entschied das BAG (Az. 9 AZR 41/19).
Der BGH hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung des Schwellenwerts von in der Regel mehr als 2.000 beschäftigten Arbeitnehmern für die Bildung eines paritätischen Aufsichtsrats nach dem Mitbestimmungsgesetz zu berücksichtigen sind, wenn das Unternehmen regelmäßig während eines Jahres über die Dauer von mehr als sechs Monaten Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern besetzt (Az. II ZB 21/18).
Der traditionelle „Weihnachtszirkus“ kann im Jahr 2019 nicht mehr vor dem Olympiastadion stattfinden. Das entschied das VG Berlin in einem Eilverfahren (Az. 1 L 233.19).
Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen "Probearbeitstag" verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert. Das hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 1/18 R).
Das VG Wiesbaden hat in getrennten Verfahren die Klagen von zwei ehemaligen hessischen Landtagsabgeordneten abgewiesen, die gegen die Berechnung ihrer Altersbezüge geklagt hatten (Az. 6 K 1648/18.WI, 6 K 331/19.WI und 6 K 5918/.WI).
Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sog. Mietpreisbremse) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. So entschied das BVerfG (Az. 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18 und 1 BvL 4/18).
Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist unwirksam, wenn sie die Dauer von zwei Jahren überschreitet. Dies gilt auch, wenn die Dauer nur um einen Tag wegen einer Dienstreise überschritten wurde. Das hat das LAG Düsseldorf entschieden (Az. 3 Sa 1126/18).
Mögliche Fehler bei der Bestimmung von Prüfern begründen nicht zwangsläufig einen Anspruch des Studierenden auf nochmaligen Prüfungsversuch. Die Umstände des Einzelfalls sind hierbei von maßgeblicher Bedeutung. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 101/19.MZ).
Der Koalitionsausschuss hat sich am 18.08.2019 auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt. Diese tragen maßgeblich dazu bei, dass Wohnen bezahlbar bleibt und setzen einen klaren Rahmen für Investitionen in diesem Segment.
Das BMJV informiert über ein Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes im Bereich der Vermögensanlagen und geschlossenen Publikumsfonds.