05.09.2019

Die Möglichkeit, per SEPA-Lastschrift zu zahlen, darf nicht von einem Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden. So der EuGH (Rs. C-28/18). Der österreichische Verein für Konsumenteninformation beanstandet vor den österreichischen Gerichten eine Klausel in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, nach der die über die Website der Deutschen Bahn getätigten Buchungen nur dann im SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden können, wenn der Zahler einen Wohnsitz in Deutschland hat.

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05.09.2019

Der Antragsteller kann sich nicht auf ein die Aussetzung der Vollziehung des Sanktionsbescheides rechtfertigendes Aufschubinteresse aus § 41a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 SGB II berufen. 100 %-Sanktion trotz eines BVerfG-Verfahrens ist rechtmäßig. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 7 AS 987/19).

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05.09.2019

Acht Wochen vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat die EU-Kommission alle Bürger und Unternehmen in der EU-27 erneut aufgefordert, sich auf ein „No-Deal-Szenario“ vorzubereiten. Sie hat auch vorgeschlagen, dass der Europäische Solidaritätsfonds und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Verfügung stehen sollten, um von einem „No-Deal“ besonders betroffene Unternehmen, Arbeitnehmer und EU-Staaten zu unterstützen.

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05.09.2019

Eine im EU-Ausland nach dem dort geltenden Recht (hier: Bulgarien) wirksam geschlossene Ehe unter Beteiligung eines Minderjährigen kann im Regelfall nicht nach deutschem Recht aufgehoben werden, da das ansonsten verletzte Recht der Ehegatten u. a. auf Freizügigkeit innerhalb der EU zur Annahme einer schweren Härte führen würde. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (Az. 5 UF 97/19).

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04.09.2019

Der VGH Baden-Württemberg hat einen Eilantrag des Betreibers einer Pizzeria gegen die sofort vollziehbare behördliche Untersagung des Weiterbetriebs seines Pizzaofens mit Holzfeuerung abgelehnt. Die Behauptung des Gastwirts, die Rußpartikelimmissionen seien mittlerweile durch den Einbau des Rußpartikelfilters stark reduziert, dürfte nicht zutreffen. Auch der bloße Hinweis des Gastwirts auf die Möglichkeit, zusätzlich zum Rußpartikelfilter noch eine wassergestützte Rauchreinigungsanlage einbauen zu können, führe nicht zur Rechtswidrigkeit der behördlichen Untersagung (Az. 10 S 71/19).

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03.09.2019

Die BRAK hat im Vergabeverfahren über die Übernahme, die Weiterentwicklung, den Betrieb und den Support der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA) der Bietergemeinschaft Westernacher/rockenstein den Zuschlag erteilt. Damit werden zwei Unternehmen die Dienstleistungen rund um das beA übernehmen, die im Bereich der Entwicklung, dem Betrieb und dem Support von Fachanwendungen der Justiz und der öffentlichen Verwaltung ihren Schwerpunkt haben.

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03.09.2019

Zum 01.09.2019 hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beim BGH einen weiteren Zivilsenat eingerichtet, der in Personalunion mit dem damit gestärkten und erweiterten Kartellsenat verbunden ist. Damit ist der erste Teil einer Zubilligung zweier weiterer Senate beim BGH vollzogen. Der Kartellsenat und der XIII. Zivilsenat sind ab 01.09.2019 zuständig für kartellrechtliche, energiewirtschaftsrechtliche und vergaberechtliche Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsbeschwerden nach dem Freiheitsentziehungsgesetz.

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02.09.2019

Die Stadt München hat Airbnb aufgefordert, sämtliche das Stadtgebiet betreffende Inserate, welche die zulässige Höchstvermietungsdauer überschreiten, mitzuteilen. Das VG München entschied, dass Airbnb verpflichtet sei, die Identität der Gastgeber vermittelter Wohnungen preiszugeben. Der BayVGH vertritt jedoch die Auffassung, die Stadt müsse sich von Verfassungs wegen nach den Vorgaben des Zweckentfremdungsrechts und des Telemediengesetzes auf Auskunftsersuchen „im Einzelfall" beschränken (Az. 12 ZB 19.333).

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02.09.2019

Das AG München wies die Klage einer Augsburger Wirtschaftsberatungsfirma gegen eine Chauffeurvermittlung ab. Es bestehe kein Anspruch auf Schadensersatz, da der Klägerin der Nachweis, dass der Fahrer der Beklagten einen Zusammenstoß verursacht hätte oder vorwerfbar die Geltendmachung von Schäden aus diesem Vorfall vereitelt hätte, nicht gelungen sei (Az. 111 C 4520/17).

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30.08.2019

Laut VGH Baden-Württemberg liegt genehmigungsfreie "Straßenkunst" nur vor, wenn die Tätigkeit unter den Kunstbegriff des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG falle. Dies sei nicht der Fall, wenn im öffentlichen Straßenraum lediglich eine Dienstleistung angeboten werde (Az. 5 S 2592/18).

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