Das LG Osnabrück hat ein Unternehmen und zwei ehemalige sowie aktuelle Geschäftsführer des Unternehmens, die eine vermeintliche Technologie zur Dieselvermehrung durch Beigabe von Wasser vermarktet hatten, zur Leistung von mehreren Millionen Euro Schadensersatz verurteilt (Az. 18 O 5/17).
Pressevertreter können auf der Grundlage des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verlangen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) ihnen bestimmte Informationen über vertrauliche Hintergrundgespräche erteilt, die Vertreter des BND mit ausgewählten Journalisten führen. Dies hat das BVerwG entschieden (Az. 6 A 7.18).
Das Bundeskabinett hat die "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020" gebilligt. Mit der Verordnung werden die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 1. Januar 2020 angepasst.
Das Bundeskabinett hat das Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Ziel ist, die Nachunternehmerhaftung, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau wirkt, auf die Paketbranche auszuweiten. Die Neuregelung soll künftig die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen.
Das Bundeskabinett hat dem Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie zugestimmt. Mit dem Gesetz werden Unternehmen spürbar von Bürokratie entlastet.
Das VG Karlsruhe entschied, dass Privatpersonen über ein Internetportal Auskunft von der Stadt über lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen eines Lebensmittelmarktes erhalten dürfen (Az. 3 K 5407/19).
Schülerinnen und Schüler sind nicht nur während des Unterrichts, sondern auch während einer Klassenfahrt gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist allerdings auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule beschränkt. Versichert sind daher nur die Betätigungen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit als Schüler stehen. Widmet sich ein Schüler hingegen rein persönlichen Belangen, so fällt dies nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. So das LSG Hessen (Az. L 3 U 7/18).
Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil der Polizei sowie auf Twitter zu veröffentlichen. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 15 A 4753/18).
Das VG Münster hat dem Polizeipräsidium Münster im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, die für die Versammlung „Viertel vor Future / Parking Day@Hansaring“ am Freitag, den 20. September 2019, angeordneten mobilen Halteverbotszonen bis spätestens Freitag, 7:00 Uhr, durch das Aufstellen der entsprechenden Verkehrsschilder einzurichten (Az. 1 L 908/19).
Das LG Nürnberg-Fürth entschied, dass es das Interesse des Mieters an der Unverletzlichkeit der Wohnung gebietet, dass das dem Vermieter zustehende Besichtigungsrecht schonend ausgeübt wird (Az. 7 S 8432/17).