Der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten ist für eine vertrauensvolle und umfassende Betreuung grundlegend.
Wir stehen Ihnen mit unserem 17-köpfigen Team aus qualifizierten Mitarbeitern in allen Fragen rund um die klassischen Felder der Steuerberatung gern zur Verfügung.
Unser Leistungsspektrum reicht hierbei von der Lohn- und Finanzbuchhaltung (einschl. Baulohn) über die Jahresabschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht sowie sämtlicher privater und betrieblicher Steuererklärungen bis hin zur betriebswirtschaftlichen Beratung. Auch die Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren übernehmen wir für Sie. In Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Kooperationspartner Kottkamp, Tepe & Meyer GmbH wird darüberhinaus die Wirtschaftsprüfung angeboten.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und wünschen Ihnen viel Spaß beim Besuch unserer Homepage!
Das kompetente Team der Nordlohne & Meyer Steuerberatungsgesellschaft mbH steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema der Finanz- und Lohnbuchhaltung zur Verfügung. [...]
mehr erfahrenEin unfangreiches Leistungsspektrum stellt Ihnen die Nordlohne & Meyer Steuerberatungsgesellschaft mbH im Bereich der Steuerberatung zur Verfügung. [...]
mehr erfahrenBetriebswirtschaftliche Beratung sollte nicht nur auf der Grundlage Ihres anlassbezogenen Auftrages, sondern selbstverständlich begleitend zur steuerlichen Beratung erfolgen. [...]
mehr erfahrenWirtschaftsprüfung ist mehr als die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, die entweder vom Gesetzgeber angeordnet oder von Unternehmen freiwillig in Auftrag gegeben werden. [...]
mehr erfahrenAb 2025 bestimmen die Kommunen die Grundsteuer anhand neuer Hebesätze. Ein Transparenzregister des Finanzministeriums Baden-Württemberg bietet unverbindliche Richtwerte für „aufkommensneutrale“ Hebesätze.
Der Kreis Pinneberg darf das Vergabeverfahren für die Einführung einer sog. Klassenassistenz an den öffentlichen Grundschulen der Städte Barmstedt, Elmshorn und Pinneberg fortführen. Das hat das OVG Schleswig-Holstein in einem Eilverfahren entschieden.
Noch vor Jahresende sollten viele Unternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um die Verjährung alter Forderungen zu stoppen. Nur wer einen Mahnbescheid beantragt, kann danach einen Vollstreckungstitel erwirken, um noch an das Geld zu kommen. Hat Ihnen der Beitrag gefallen? JaNein