Das Niedersächsische OVG hat den Klagen gegen Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammern Lüneburg-Wolfsburg und Braunschweig teilweise stattgegeben (Az. 8 LB 128/17, 8 LB 129/17, 8 LB 130/17).
Das OLG Frankfurt hat bekräftigt, dass eine Gewerkschaft nur dann ein Mitglied aus wichtigem Grund ausschließen kann, wenn sie in angemessener Zeit nach Kenntnis der Gründe den Ausschluss beschließt. Ein halbes Jahr ist zu lang (Az. 4 U 234/17).
Die Bundesrechtsanwaltskammer teilt mit, dass das beA-System am 03.09.2018 wieder freigeschaltet wird.
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass der Grundsatz, wonach das Jobcenter für große und teure Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern nicht die volle Miete tragen muss, nicht unbegrenzt gilt (Az. L 11 AS 561/18 B ER).
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Halter von Dieselfahrzeugen, in deren Motorsteuerung eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, die zu Abgasmanipulationen führt, zum Software-Update verpflichtet sind (Az. 8 B 548/18 und 8 B 865/18).
Das AG München entschied, dass der Abbau einer Außentreppe zur Vereitelung eines direkten Zugangs des Vermieters zu seiner im ersten Obergeschoss gelegenen Wohnung den Vermieter berechtigt, dem Mieter fristlos zu kündigen (Az. 424 C 13271/17).
Der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens, die auch die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließende Vollstreckungsmaßnahmen in Aussicht stellt, grundsätzlich keine wettbewerbsrechtlich unzulässige Geschäftspraktik darstellt (Az. I ZR 25/17). Aus Sicht der Wettbewerbszentrale hat diese Entscheidung grundsätzliche Bedeutung für alle Unternehmen, die im B2C-Geschäft tätig sind - ebenso wie für Verbraucher.
Beim Ausparken ist besondere Vorsicht geboten, sonst ist man schnell in der Haftung. Darauf wies das OLG Oldenburg hin. Ein Fahrzeugführer müsse sich beim Rückwärtsausparken laufend darüber vergewissern, dass niemand zu Schaden komme. Der übrige Verkehr dürfe darauf vertrauen, dass der Ausparkende auch bei einem bereits begonnenen Ausparkmanöver andere Verkehrsteilnehmer wahrnehme und darauf reagiere (Az. 4 U 11/18).
Das LAG Berlin-Brandenburg entschied, dass die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen nicht deshalb unzulässig ist, weil die Allgemeinverbindlicherklärungen der anspruchsbegründenden Tarifverträge unwirksam waren (Az. 5 Sa 99/18).
Die Informationsblätter für Rechtsanwälte zur alternativen Verbraucherstreitbeilegung, insbesondere zu den geltenden Hinweispflichten nach dem VSBG und zur ODR-Verordnung sowie eine entsprechende Kurzinformation wurden überarbeitet. Die Informationen wurden auf der Internetseite der BRAK eingestellt.